Warnwesten für Streitschlichter und Streitschlichterinnen mit individuellem Aufdruck
Unsere Warnwesten für Streitschlichter und Streitschlichterinnen machen Ansprechpartner im Schulalltag auf den ersten Blick erkennbar. Mit dem passenden Aufdruck und den auffälligen Farben unterstützen sie die Sichtbarkeit des Streitschlichterteams und signalisieren: Hier wird zugehört, vermittelt und gemeinsam nach Lösungen gesucht.
Die Westen sind in verschiedenen Farbvarianten erhältlich: Orange, Neongelb, Gelb-Orange sowie Blau, Grün und Rot. So lässt sich die passende Farbe für das jeweilige Schulkonzept oder Streitschlichterteam auswählen.
Produktmerkmale
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Auffällige Farben: Für eine gute Sichtbarkeit im Schulalltag.
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Reflektierende Streifen: Erhöhen die Sichtbarkeit bei einfallendem Licht.
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Bedruckt mit Streitschlichter-Motiv: Mit Logo und passendem Schriftzug zur Kennzeichnung des Teams.
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Praktischer Klettverschluss: Ermöglicht ein einfaches An- und Ausziehen.
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Schwarze Einfassungen: Sorgen für einen sauberen Abschluss der Weste.
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Vielseitig einsetzbar: Ideal für Schulen, Projekttage, Pausenaufsichten und Veranstaltungen.
Für ein respektvolles Miteinander
Die Westen helfen Schülerinnen und Schülern dabei, Streitschlichter und Streitschlichterinnen schnell zu erkennen und bei Konflikten gezielt anzusprechen. Sie machen das Engagement für ein friedliches Miteinander sichtbar und unterstützen eine offene Streitkultur nach dem Motto:
Zuhören. Verstehen. Gemeinsam lösen.
Ob Grundschule oder weiterführende Schule: Die Warnwesten eignen sich für alle Einrichtungen, die ihre Streitschlichtung im Schulalltag sichtbar machen möchten.
Verfügbare Farben: Orange, Neongelb, Gelb-Orange, Blau, Grün und Rot.
Verfügbare Größen: 8-10 Jahre, S, M, L, XL, XXL
Hinweis zur Individualisierung und Rückgabe:
Jede Weste wird nach Bestelleingang individuell für Sie angefertigt und mit dem entsprechenden Motiv bedruckt. Da es sich um eine individualisierte Anfertigung handelt, kann das gesetzliche Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln bleiben unberührt.